
Viele geben ihre Lebensversicherung vorschnell auf – und verschenken bares Geld. Doch wusstest du, dass du Verluste beim Verkauf in manchen Fällen steuerlich geltend machen kannst? In diesem Beitrag erfährst du, wie das geht – und warum ein Verkauf oft die bessere Option ist als eine Kündigung.
Warum ist das Thema aktuell?
Lebensversicherungen gelten seit Jahrzehnten als Klassiker der privaten Altersvorsorge. Doch die Realität zeigt: Viele Policen werfen heute deutlich weniger ab als erwartet. Sinkende Zinsen, hohe Kosten und geänderte Lebenssituationen führen dazu, dass immer mehr Menschen ihre Lebensversicherung vorzeitig loswerden wollen. Doch aufgepasst: Der Weg, wie du dich von deiner Police trennst, kann steuerlich einen großen Unterschied machen!
Verkauf statt Kündigung – der steuerliche Unterschied
Beim Verkauf einer Lebensversicherung kannst du unter Umständen Verluste steuerlich geltend machen – ein oft übersehener Vorteil. Das ist vor allem dann möglich, wenn der Verkaufspreis unter den insgesamt eingezahlten Beiträgen liegt. Diese Differenz gilt als sogenannter Veräußerungsverlust und kann unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden (§ 20 EStG i.V.m. § 10d EStG).
👉 Bei einer Kündigung hingegen wird lediglich der Rückkaufswert ausgezahlt – steuerlich bleibt dir in den meisten Fällen nichts übrig, da keine Veräußerung im rechtlichen Sinne stattfindet.
Wusstest du schon?
Verluste aus dem Verkauf von Lebensversicherungen können nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn:
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Die Police nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde.
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Die Police als Kapitalanlage (nicht zur Risikoabsicherung) diente.
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Der Verkauf tatsächlich als entgeltliche Veräußerung gilt.
Quelle: Bundesfinanzministerium (BMF), Einkommensteuerrichtlinien (EStR)
Steuerlich geltend machen – so funktioniert’s
Um einen Veräußerungsverlust geltend zu machen, musst du ihn aktiv in deiner Steuererklärung angeben – er wird mit Kapitalerträgen (z. B. Aktiengewinnen) verrechnet. Wichtig: Der Verlust muss durch geeignete Nachweise wie Einzahlungsbelege und Verkaufsabrechnungen dokumentiert sein.
💬 Beispiel:
Du hast über Jahre 20.000 € in eine Lebensversicherung eingezahlt, verkaufst die Police aber nur für 15.000 €. Der Verlust von 5.000 € kann – je nach Fall – steuerlich mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen im selben Jahr oder per Verlustvortrag in Folgejahren verrechnet werden.
Kündigen oder verkaufen? Das solltest du abwägen
Eine Kündigung ist schnell erledigt – aber oft die schlechtere Option. Beim Verkauf erzielen viele Versicherungsnehmer höhere Auszahlungen als beim Rückkauf durch den Versicherer. Zudem bietet der Verkauf, wie gezeigt, steuerlich mehr Potenzial. Es lohnt sich daher, die Alternativen gründlich zu vergleichen – und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.
Fazit: Steuern sparen durch clevere Entscheidungen
Der Verkauf einer unrentablen Lebensversicherung kann nicht nur finanziell, sondern auch steuerlich vorteilhaft sein. Wer sich rechtzeitig informiert und professionell beraten lässt, holt mehr aus seiner Police heraus – und vermeidet unnötige Verluste.
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