Viele geben ihre Lebensversicherung vorschnell auf und verschenken damit bares Geld. Doch wussten Sie, dass Sie Verluste beim Verkauf in manchen Fällen steuerlich geltend machen können? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das geht und warum ein Verkauf oft die bessere Option ist als eine Kündigung.
Warum ist das Thema aktuell?
Lebensversicherungen gelten seit Jahrzehnten als Klassiker der privaten Altersvorsorge. Doch in der Realität werfen viele Policen heute deutlich weniger ab als erwartet. Sinkende Zinsen, hohe Kosten und geänderte Lebenssituationen führen dazu, dass immer mehr Menschen ihre Lebensversicherung vorzeitig loswerden wollen. Passen Sie hier auf, denn der Weg, wie Sie sich von Ihrer Police trennen, kann steuerlich einen großen Unterschied machen!
Verkauf statt Kündigung und der steuerliche Unterschied
Beim Verkauf einer Lebensversicherung können Sie unter Umständen Verluste steuerlich geltend machen. Ein oft übersehener Vorteil. Das ist vor allem dann möglich, wenn der Verkaufspreis unter den insgesamt eingezahlten Beiträgen liegt. Diese Differenz gilt als sogenannter Veräußerungsverlust und kann unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden (§ 20 EStG i.V.m. § 10d EStG).
👉 Bei einer Kündigung hingegen wird lediglich der Rückkaufswert ausgezahlt. Steuerlich bleibt Ihnen in den meisten Fällen nichts übrig, da keine Veräußerung im rechtlichen Sinne stattfindet.
Wussten Sie schon?
Verluste aus dem Verkauf von Lebensversicherungen können nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn:
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Die Police nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde.
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Die Police als Kapitalanlage (nicht zur Risikoabsicherung) diente.
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Der Verkauf tatsächlich als entgeltliche Veräußerung gilt.
Quelle: Bundesfinanzministerium (BMF), Einkommensteuerrichtlinien (EStR)
Steuerlich geltend machen, so funktioniert’s
Um einen Veräußerungsverlust geltend zu machen, müssen Sie ihn aktiv in Ihrer Steuererklärung angeben, dann wird er mit Kapitalerträgen (z. B. Aktiengewinnen) verrechnet. Der Verlust muss allerdings durch geeignete Nachweise wie Einzahlungsbelege und Verkaufsabrechnungen dokumentiert sein.
💬 Beispiel: Sie haben über Jahre 20.000 € in eine Lebensversicherung eingezahlt, verkaufen die Police aber nur für 15.000 €. Der Verlust von 5.000 € kann je nach Fall steuerlich mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen im selben Jahr oder per Verlustvortrag in Folgejahren verrechnet werden.
Kündigen oder verkaufen? Das sollten Sie abwägen
Eine Kündigung ist schnell erledigt, aber oft die schlechtere Option. Beim Verkauf erzielen viele Versicherungsnehmer höhere Auszahlungen als beim Rückkauf durch den Versicherer. Zudem bietet der Verkauf, wie gezeigt, steuerlich mehr Potenzial. Es lohnt sich daher, die Alternativen gründlich zu vergleichen und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.
Mein Fazit. Steuern sparen durch clevere Entscheidungen
Der Verkauf einer unrentablen Lebensversicherung kann finanziell und steuerlich vorteilhaft sein. Wer sich rechtzeitig informiert und professionell beraten lässt, holt mehr aus seiner Police heraus und vermeidet unnötige Verluste.
Und denken Sie daran
„Erst die Bildung über Vermögen ermöglicht die Bildung von Vermögen.“
Bis bald und beste Grüße
Kay B. Rogalla
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