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Presse 15. September 20256 Min. LesezeitKay B. Rogalla

Vermögenswirksame Leistungen (VWL): Was der Arbeitgeber zahlt, was davon übrig bleibt und wann sie sich lohnen

Vermögenswirksame Leistungen (VWL): Was der Arbeitgeber zahlt, was davon übrig bleibt und wann sie sich lohnen

Bis zu 40 Euro im Monat zusätzlich vom Arbeitgeber, und trotzdem ruft mancher das Geld nie ab. In meinen Beratungen höre ich dafür fast immer denselben Grund: Niemand hat gesagt, dass es VWL nur gibt, wenn man selbst einen Vertrag vorlegt. Auf der anderen Seite des Schreibtischs sitzen Unternehmer, die nicht genau wissen, was sie die Leistung kostet und wozu sie verpflichtet sind. Die Fragen, die mir beide Seiten am häufigsten stellen, beantworte ich der Reihe nach. Stand: Oktober 2026.

Was sind VWL, und heißt es VL oder VWL?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geld, das der Arbeitgeber nicht auf das Gehaltskonto, sondern direkt in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers überweist, etwa in einen Bausparvertrag oder Fondssparplan. Die fachlich übliche Abkürzung ist VL, im Alltag hat sich VWL durchgesetzt. Beide meinen dasselbe. Geregelt ist die Leistung im Fünften Vermögensbildungsgesetz.

Die Idee dahinter ist älter: Schon 1961 wollte der Gesetzgeber erreichen, dass auch Beschäftigte mit kleinem Einkommen Vermögen aufbauen.

Muss der Arbeitgeber VWL zahlen?

Nein, ein Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber nicht zu einem Zuschuss. Ein Anspruch entsteht nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Verlangt ein Arbeitnehmer aber schriftlich, dass ein Teil seines eigenen Lohns vermögenswirksam angelegt wird, muss der Arbeitgeber das einrichten und überweisen, auch ohne eigenen Zuschuss (§ 11 Fünftes Vermögensbildungsgesetz).

Für diese Pflicht genügt ein monatlich gleichbleibender Betrag ab 13 Euro. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können davon abweichen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil, und was kostet er das Unternehmen?

Üblich sind 6 bis 40 Euro im Monat. Die Höhe steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag, eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Weil VWL Arbeitslohn sind, zahlt das Unternehmen darauf seine Anteile zur Sozialversicherung von gut 20 Prozent. Aus 40 Euro Zuschuss werden so rund 48 Euro Lohnkosten im Monat.

Teilzeitkräfte erhalten je nach Tarif einen anteiligen Betrag. Die genaue Belastung hängt von Krankenkasse und Umlagen des Betriebs ab.

Mein Rat an Unternehmer: Regeln Sie VWL schriftlich. In den Arbeitsvertrag gehören die Höhe, der Beginn (etwa nach der Probezeit), die Regelung für Teilzeit und der Hinweis, dass nur gezahlt wird, wenn ein Vertrag vorliegt. Wer jahrelang ohne jede Regelung zahlt, kann damit unter Umständen einen dauerhaften Anspruch begründen.

Gibt es VWL automatisch?

Nein. Der Arbeitnehmer schließt zuerst einen geeigneten Vertrag ab, zum Beispiel einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan; auch die Tilgung eines Baudarlehens ist möglich. Der Anbieter stellt eine Bestätigung mit Vertragsnummer und Bankverbindung aus, und die geht an die Personalabteilung. Ohne dieses Blatt fließt kein Geld. Rückwirkend wird in der Regel nicht gezahlt.

Was ist der Eigenanteil?

Zahlt der Arbeitgeber weniger als die vereinbarte Sparrate, füllt der Arbeitnehmer den Rest aus seinem Nettolohn auf. Bei einem Vertrag über 40 Euro und 20 Euro Zuschuss sind das 20 Euro Eigenanteil, die das Lohnbüro direkt einbehält und mit überweist. Gibt der Arbeitgeber nichts dazu, ist die ganze Rate Eigenanteil. Die staatliche Zulage gibt es auch dann.

Sind VWL steuerfrei?

Nein. Der Zuschuss des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn: Er erhöht das Brutto, und darauf fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Steuerfrei ist nur die Arbeitnehmer-Sparzulage des Staates. Bei der Auszahlung wird das Angesparte nicht noch einmal als Lohn versteuert; auf Zinsen und Kursgewinne fällt Abgeltungsteuer an, soweit sie den Sparerpauschbetrag übersteigen.

So sieht das auf der Lohnabrechnung aus:

ZeileBetrag
Gehalt3.000,00 €
VWL-Zuschuss Arbeitgeber40,00 €
Gesamtbrutto (darauf Steuern und Sozialabgaben)3.040,00 €
Überweisung VWL an den Anbieter (Abzug vom Netto)40,00 €

Die 40 Euro stehen also zweimal auf dem Blatt: oben als Lohn, unten als Abzug. Auf dem Konto kommt deshalb etwas weniger an als ohne VWL, weil der Zuschuss versteuert, aber vollständig weitergeleitet wird.

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro im Jahr, für Zusammenveranlagte 2.000 Euro.

Was bringt die Arbeitnehmer-Sparzulage, und wer bekommt sie?

Der Staat zahlt 20 Prozent Zulage auf bis zu 400 Euro im Jahr in Fonds und 9 Prozent auf bis zu 470 Euro beim Bausparen, zusammen rund 123 Euro jährlich. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 40.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 80.000 Euro.

Diese Grenzen gelten seit 2024 und liegen deutlich höher als zuvor. Das zu versteuernde Einkommen liegt wegen Freibeträgen und Werbungskosten unter dem Bruttolohn; mancher, der sich für zu gut verdienend hält, ist also dabei.

AnlageZulageGeförderte Sparleistung pro JahrHöchste Zulage pro Jahr
Bausparvertrag, Tilgung eines Baudarlehens9 %470 €rund 43 €
Fonds mit Aktienanteil und andere Beteiligungen20 %400 €80 €

Beide Förderungen lassen sich mit zwei Verträgen nebeneinander nutzen. Der Arbeitgeber muss dann beide Verträge über die Lohnabrechnung bedienen. Bei Ehepaaren hat jeder berufstätige Partner mit eigenem Vertrag einen eigenen Anspruch. Quelle: § 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes.

Was muss in die Steuererklärung?

Die VWL selbst tragen Sie nirgends ein, sie stecken bereits im Bruttolohn Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Für die Sparzulage beantragen Sie im Hauptvordruck die „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“. Die Daten zum Vertrag übermittelt der Anbieter elektronisch an das Finanzamt; die frühere Papierbescheinigung „Anlage VL“ gibt es nicht mehr.

Der Antrag ist bis zu vier Jahre nach dem Sparjahr möglich. Voraussetzung ist, dass Sie dem Anbieter spätestens bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Sparjahr erlaubt haben, die Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Ausgezahlt wird die Zulage bei Fonds und Bausparverträgen in der Regel erst am Ende der siebenjährigen Sperrfrist; wer vorher an das Geld geht, verliert sie meist. Fließen die VWL in die Tilgung eines Baudarlehens, gibt es keine Sperrfrist.

VWL oder betriebliche Altersvorsorge: Wo liegt der Unterschied?

VWL sind Sparen aus versteuertem Lohn, und nach sieben Jahren können Sie frei über das Geld verfügen. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird aus dem Bruttolohn bezahlt, ist bis zum Rentenbeginn gebunden und wird erst bei der Auszahlung mit Steuern und in der Regel mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet.

Viele Tarifverträge erlauben es, die VWL in die bAV umzuleiten. Dann rechnet sich derselbe Betrag anders. Ein Beispiel mit 40 Euro im Monat und angenommenen 45 Prozent Abzügen für Steuern und Sozialabgaben:

VWL im Sparvertrag40 € in die bAV umgewandelt
Zahlung des Arbeitgebers40 €40 €
Pflichtzuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlungentfällt6 €
Fließt monatlich in den Vertrag40 €46 €
Dafür fehlen heute auf dem Gehaltskonto18 €0 €
Eingezahlt nach 7 Jahren3.360 €3.864 €
Eigener Nettoverzicht in 7 Jahren1.512 €0 €
Arbeitnehmer-Sparzulagemöglichnein
Verfügbarnach 7 Jahrenab Rentenbeginn
Abgaben bei Auszahlungnur auf ErträgeSteuern und Kassenbeiträge auf die Rente

Die Tabelle rechnet mit sieben Jahren Einzahlung wie beim Bausparvertrag; in einen Fondssparplan zahlen Sie nur sechs Jahre ein, das siebte ruht. Der Pflichtzuschuss von 15 Prozent gilt nur bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds und nur, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Betriebsrentengesetz); Tarifverträge können abweichen. Welche Wege es in der bAV gibt, habe ich im Beitrag Die 5 Durchführungswege im Überblick beschrieben.

Sind VWL sinnvoll?

Ja, sobald der Arbeitgeber etwas dazugibt, denn sonst bleibt Geld liegen, das Ihnen zusteht. Wer unter der Einkommensgrenze liegt und in einigen Jahren Eigenkapital braucht, fährt mit einem geförderten Sparvertrag gut. Wer darüber liegt und für das Alter spart, prüft besser die Umwandlung in die betriebliche Altersvorsorge. Ohne Zuschuss lohnen sich VWL vor allem wegen der Sparzulage.

Das ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Beratung zu Ihrer persönlichen Lage.

Fazit: Erst den Vertrag einreichen, dann über die Anlageform nachdenken. Der teuerste Fehler bei VWL ist keine falsche Geldanlage, sondern der Zuschuss, der nie abgerufen wurde.

Portrait Kay B. Rogalla

Und denken Sie daran

„Erst die Bildung über Vermögen ermöglicht die Bildung von Vermögen.“

Bis bald und beste Grüße
Kay B. Rogalla

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