
Viele kennen sie vom Begriff, doch nur wenige nutzen sie richtig: Vermögenswirksame Leistungen (VWL). Sie sind ein Extra vom Arbeitgeber – und können je nach Anlageform richtig viel bewirken. Schauen wir uns genau an, wie VWL entstanden sind, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon haben und warum die Kombination mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) echte Aha-Effekte bringt.
Die Idee hinter den Vermögenswirksamen Leistungen
VWL wurden 1961 mit dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eingeführt. Der Staat wollte damit erreichen, dass Arbeitnehmer über den „kleinen Umweg“ eines Sparvertrags ein Vermögen aufbauen – gerade für Gering- und Durchschnittsverdiener. Ziel: breite Vermögensbildung in Deutschland.
VL, VWL und weitere Begriffe – was ist korrekt?
- VL = Vermögenswirksame Leistungen: Das ist der fachlich korrekte Begriff aus dem Gesetzestext.
- VWL = Vermögenswirksame Leistungen: Im Sprachgebrauch sehr verbreitet, aber inhaltlich identisch mit VL.
- Weitere Bezeichnungen:
- Arbeitnehmersparzulage: staatlicher Zuschuss, wenn Einkommensgrenzen eingehalten werden.
- Wohnungsbauprämie (WoP): zusätzliche Förderung beim Bausparen.
- VL-Zahlung oder vermögenswirksamer Zuschuss: Begriffe aus der Praxis in Lohnbuchhaltung und HR.
👉 Wichtig: VL ist die fachlich richtige Abkürzung, im Alltag jedoch wird VWL fast immer synonym verwendet.
Wie hoch sind VWL maximal?
- Gesetzlich vorgesehen: bis zu 40 € pro Monat (= 480 € pro Jahr).
- Die tatsächliche Höhe hängt vom Tarifvertrag oder der freiwilligen Vereinbarung ab. Sie liegt oft zwischen 6 und 40 €.
- Alles, was darüber hinausgeht, zählt nicht mehr als VL, sondern als normales Gehalt.
Mit oder ohne Tarifvertrag: Was gilt?
- Mit Tarifvertrag: Arbeitgeber sind verpflichtet, VL in der tariflich vereinbarten Höhe zu zahlen.
- Ohne Tarifvertrag: Arbeitgeber können VL freiwillig gewähren – Arbeitnehmer sollten danach fragen.
- In beiden Fällen gilt: VL gibt es nur, wenn ein Sparvertrag abgeschlossen und beim Arbeitgeber eingereicht wird.
Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitgeber:
VL sind Lohnbestandteile und unterliegen den üblichen Sozialabgaben. Vorteil: deutlich günstiger als eine Gehaltserhöhung gleicher Höhe – und sie wirken als Mitarbeiter-Bindungsinstrument. - Arbeitnehmer:
VL zählen zum Bruttolohn. In klassischen Sparverträgen kommen sie daher nur nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben an. Ausnahme: In der bAV sind sie steuer- und sozialabgabenfrei.
Staatliche Förderung: Arbeitnehmersparzulage
Der Staat fördert VL zusätzlich – abhängig von Einkommen und Anlageform.
| Anlageform | Förderung | Einkommensgrenze
(zu versteuerndes Einkommen) |
Max. geförderter Sparbetrag | Max. Förderung pro Jahr |
| Bausparvertrag | 9 % Arbeitnehmersparzulage | Ledige: 17.900 € Verheiratete: 35.800 € |
470 € p.a. | 43 € |
| Fonds (z. B. Aktienfonds) | 20 % Arbeitnehmersparzulage | Ledige: 20.000 € Verheiratete: 40.000 € |
400 € p.a. | 80 € |
👉 Wichtig: Diese Zulage gibt es nur, wenn die VL in den geförderten Vertrag fließen und die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Musterbeispiel: 40 € VWL – Bausparvertrag vs. bAV
Ausgangslage:
- Arbeitgeber zahlt 40 € VWL monatlich.
- Arbeitnehmer möchte vergleichen: Bausparvertrag vs. bAV.
Variante 1: VWL im Bausparvertrag
- Arbeitgeber zahlt 40 €.
- Nach Abzügen (ca. 30 %) kommen nur 28 € an.
- Damit der Vertrag sinnvoll läuft, legt der Arbeitnehmer meist noch 40 € drauf.
- Effektiv spart er also 68 € monatlich.
👉 Nach 7 Jahren:
- Arbeitgeber netto: 2.352 €
- Arbeitnehmer: 3.360 €
- Gesamtsumme: 5.712 € (ohne nennenswerte Zinsen, Förderung nur bei engen Einkommensgrenzen).
Variante 2: VWL in die bAV
- Arbeitgeber zahlt dieselben 40 € – aber brutto und steuerfrei in die bAV.
- Der volle Betrag fließt in die Altersvorsorge.
- Arbeitnehmer muss nichts zusätzlich investieren.
👉 Nach 7 Jahren:
- Arbeitgeber: 3.360 €
- Arbeitnehmer: 0 € Eigenleistung notwendig
- Summe: 3.360 € + Renditechancen + steuerliche Vorteile
- Zusätzlich: Pfändungsschutz und Insolvenzsicherheit.
Gegenüberstellung in Zahlen
|
Bausparvertrag |
bAV |
|
| Arbeitgeberleistung (brutto) | 40 € | 40 € |
| Abzüge (Steuern + SV) | –12 € | entfällt |
| Tatsächlicher Sparbetrag | 28 € | 40 € |
| Eigenleistung AN (z. B.) | +40 € | optional |
| Monatlicher Gesamtbetrag | 68 € | 40 € |
| Sparsumme nach 7 Jahren | 5.712 € | 3.360 € (+ Rendite & Vorteile) |
| Zusatznutzen | geringe Zinsen, kaum Schutz | Steuerfreiheit, Schutz, Zinseszinseffekt |
👉 Der Aha-Effekt: Mit der bAV bleibt mehr Netto-Effekt, während der klassische Bausparvertrag kaum lohnt.
Fazit: Warum VWL jetzt klug einsetzen
- VWL sind ein gesetzlich verankerter Vermögensbaustein.
- Mit staatlicher Förderung und kluger Nutzung (bAV) entstehen echte Mehrwerte.
- Arbeitgeber steigern ihre Attraktivität – Arbeitnehmer sichern sich einen langfristigen Vorteil.
Und denke daran:
„Erst die Bildung über Vermögen ermöglicht die Bildung von Vermögen".
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Bis bald und beste Grüße
Kay B. Rogalla
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