Viele erkennen irgendwann, dass der Vertrag nicht mehr passt. Zu teuer, zu alt, zu wenig Rendite, rechtliche Fallstricke. Und dann? Einfach kündigen? Lieber nicht. Wer das tut, verschenkt oft bares Geld. Genau darum geht’s heute.
Teure Verträge einfach kündigen? Besser nicht.
Lebensversicherungen, Rentenversicherungen- bzw.-Policen, Bausparverträge. Millionen davon liegen heute wie Blei in den alten Schubladen. Wegen Abschlusskosten, Garantiezinsen unterhalb der Inflation, strenger Anlagevorschriften für die Anbieter und völliger Intransparenz sind viele dieser Verträge aus heutiger Sicht schlicht unwirtschaftlich.
Und doch greifen viele vorschnell zur einfachen Kündigung. Dabei ist das oft die schlechteste Lösung, weil sie meist mit Verlusten verbunden ist. Doch es gibt Alternativen. Und die sind in der Praxis oft 27,5 % oder teils auch deutlich mehr ertragreicher als der einfache Weg über die Kündigung.
Sieben Wege, um clever auszusteigen
Wer raus will, hat mehr als nur eine Tür zur Verfügung, genau genommen sieben:
- Kündigung
Der Klassiker, aber fast immer die teuerste Variante. - Beitragsfreistellung
Stoppt die Beitragszahlungen, ohne den Vertrag aufzulösen. So bleibt Zeit für Analyse und strategische Entscheidungen und das vorhandene Guthaben ist eingefroren. - Verkauf am Zweitmarkt
Das ist besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen interessant. Seriöse Anbieter zahlen oft mehr als der Rückkaufswert oder erzielen durch verschiedene Techniken einen Mehrwert. - Rückabwicklung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Gilt für viele Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Hier ist sogar eine vollständige Rückabwicklung + Entschädigung möglich. - Vertrag auf Mindestbeitrag reduzieren
Wenn der Vertrag steuerlich sinnvoll ist oder Altgarantien enthält, kann dieser Weg lohnend sein, z. B. bei vermögenswirksamen Leistungen. - Vertrag intern umschichten oder modernisieren
Manche Gesellschaften bieten eine Neuaufstellung ohne Verlust alter Vorteile an. Das ist ein wenig bekanntes Schlupfloch zur Sanierung. - Vertrag rechtlich prüfen und stilllegen mit Verwertungsverzicht
Besonders interessant im Insolvenzfall oder zur Vermögenssicherung. Oder auch als Übergabe an einen anderen Vertragsnehmer...
Ein Beispiel aus der Praxis:
- Rückkaufswert bei Kündigung: 8.740 €
- Ausstieg über Rückabwicklung nach Widerruf: 11.150 €
- Differenz: +2.410 €, also rund 27,5 % Mehrerlös
Wussten Sie schon?
Laut einer Studie der Verbraucherzentralen kündigen rund 62 % der Menschen ihre alten Verträge vorschnell, ohne die Alternativen überhaupt zu kennen. Das bedeutet Milliardenverluste durch Unwissen.
Fazit: Erst prüfen, dann handeln. Exit ist nicht gleich Exit!
Bevor Sie Ihren Vertrag zerschneiden oder auflösen, lassen Sie ihn erst auf Herz und Nieren prüfen. Denn jede Police ist anders, steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich. Und oft liegt der Gewinn in der Kombination aus juristischem Hebel, strategischem Timing und Marktkenntnis.
Wir analysieren Ihr Vertragswerk und prüfen alle sieben Exit-Wege individuell auf Machbarkeit und Ertrag. So holen Sie das Maximum heraus, ohne Geld zu verschenken. Hierfür haben wir ein umfangreiches Netzwerk an Aktuaren, Mathematikern, Rechtsdienstleistern und vielem mehr, welches durch langjährige Erfahrung abgerundet wird.
Im nächsten Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit dem Rückkaufswert eines Altvertrags den Start in ein steueroptimiertes Vermögenssystem schaffen, als Neustart mit Zukunftsperspektiven!
Und denken Sie daran
„Erst die Bildung über Vermögen ermöglicht die Bildung von Vermögen.“
Bis bald und beste Grüße
Kay B. Rogalla
Lieber hören als lesen?
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