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Presse 25. August 20254 Min. LesezeitKay B. Rogalla

Jeder Unternehmer begeht Ordnungswidrigkeiten! JEDER!

Jeder Unternehmer begeht Ordnungswidrigkeiten! JEDER!

Jeder von uns begeht Ordnungswidrigkeiten! JEDER! 

Erstaunlich, aber hier kommt der Beweis.

Ob Unternehmer, Geschäftsführer, Freiberufler oder Selbstständiger, nahezu jeder verstößt regelmäßig gegen Vorschriften, ohne es zu wissen. Nicht, weil er kriminell wäre, sondern weil die Gesetzeslage in Deutschland so absurd komplex ist, dass man unmöglich alle Pflichten auf dem Schirm haben kann.

Wir sprechen hier nicht von großen Fehlern sondern von Pflichten, die im Alltag skurril, teils lächerlich wirken, aber juristisch verbindlich sind. Verstöße führen zu Bußgeldern, Abmahnungen oder sogar persönlicher Haftung.

Gerade in Deutschland gibt es ein engmaschiges Netz an Vorschriften, das Unternehmer oft erst kennenlernen, wenn es zu einer Kontrolle kommt. Wer dann keine Dokumentation vorlegen kann, steht schnell mit dem Rücken zur Wand.

25 skurrile Unternehmerpflichten, die fast niemand kennt 

Nr. Pflicht / Vorschrift Gesetz / Paragraph Bemerkung 
1 Burnout-Präventionsgespräche (Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen) § 5 ArbSchG Pflicht für alle Arbeitgeber, selbst mit nur 1 Mitarbeiter. 
2 Betriebsanweisung für Kaffeemaschinen § 14 BetrSichV Gewerbliche Kaffeemaschinen gelten als Arbeitsmittel und brauchen eine schriftliche Betriebsanweisung. 
3 Gefahrstoffliste für Spülmittel § 6 GefStoffV Selbst Spülmittel muss in einer Gefahrstoffdokumentation auftauchen. 
4 Lichtstärke am Arbeitsplatz messen § 3 ArbStättV, ASR A3.4 Je nach Tätigkeit gelten vorgeschriebene Lux-Werte, auch im Homeoffice. 
5 Farblich getrennte Putzlappen in Küchen § 4 LMHV Vorschrift zur Vermeidung von Kreuzkontamination, selbst in kleinen Büroküchen. 
6 Sicherheitsunterweisung für Firmen-Fahrräder § 12 ArbSchG Pflichtunterweisung zur sicheren Nutzung, selbst bei E-Bikes im Betrieb. 
7 Verbandbuch für jeden Arbeitsunfall § 24 SGB VII Jeder Unfall, auch kleinste Schnittwunden, muss dokumentiert werden. 
8 Sicherheitsprüfung für Weihnachtsbeleuchtung DGUV Vorschrift 3 Jede elektrische Deko im Betrieb ist prüfpflichtig. 
9 Trennung privater & geschäftlicher Lebensmittel § 4 LMHV Keine privaten Lebensmittel im Kühlschrank der Betriebsküche. 
10 Unterweisung zur Scheren-Nutzung § 12 ArbSchG Scheren im Büro gelten als Arbeitsmittel = Unterweisungspflicht. 
11 Absicherung von Aktenvernichtern BetrSichV Schutz vor Einzug von Kleidung oder Schmuck. 
12 Arbeitsschutz bei Topfpflanzen § 3 ArbStättV Pflanzen dürfen keine Allergiegefahr für Mitarbeiter darstellen. 
13 Sicherheitsbeleuchtung in Büros § 3 ArbStättV Pflicht in Flucht- und Rettungswegen, auch in kleinen Betrieben. 
14 Prüfung der Kaffeemaschine auf elektrische Sicherheit DGUV Vorschrift 3 Jedes elektrische Gerät im Betrieb muss regelmäßig geprüft werden. 
15 Tankstellen-Brötchenverkauf nur mit Treibstoffverkauf § 6 LadSchlG Sonntagsverkauf sonst verboten. 
16 Ladekabel-Kennzeichnungspflicht BetrSichV Arbeitsmittel müssen identifizierbar und geprüft sein, auch Handy-Ladekabel. 
17 Fahrtenbuch für Firmenfahrräder bei steuerlicher Nutzung § 8 EStG Wenn privat genutzt, gilt Fahrtenbuchpflicht ähnlich wie beim Firmenwagen. 
18 Betriebsratswahl schon ab 5 Mitarbeitern möglich § 1 BetrVG Arbeitgeber müssen dies ermöglichen. 
19 Namensschildpflicht für Lebensmittelverkäufer § 4 LMHV Auch bei Events, Messen, Pop-up-Ständen. 
20 Sicherheitsunterweisung für Drucker § 12 ArbSchG Pflicht wegen Tonerstaub-Gefahr. 
21 Brandschutzordnung Aushangpflicht DIN 14096, ArbStättV In vielen Betrieben Pflicht, auch im Einzelhandel. 
22 Obstschale nur mit Kennzeichnung § 3 LMIV Lose Lebensmittel müssen Herkunftsangabe tragen. 
23 Gefahrstoffunterweisung für Handdesinfektionsmittel § 14 GefStoffV Gilt wegen Alkoholgehalt als Gefahrstoff. 
24 Pflicht zur Bereitstellung von Sitzgelegenheiten § 6 ArbStättV Auch im Einzelhandel, wenn möglich. 
25 Prüfungspflicht für Mehrfachsteckdosen DGUV Vorschrift 3 Selbst einfache Steckdosenleisten sind prüfpflichtig. 
 Warum diese Pflichten kaum jemand kennt 
Viele dieser Vorschriften stammen aus einer Zeit, in der der Gesetzgeber nach dem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht" handelte. Oft sind sie das Ergebnis von EU-Richtlinien, die in deutsches Recht übernommen wurden. Häufig sehr detailliert und mit zusätzlichen Anforderungen.

Gerade kleinere Unternehmen haben keine eigene Rechtsabteilung und verlassen sich darauf, dass ihr Steuerberater oder die Berufsgenossenschaft sie rechtzeitig informiert. Doch das passiert selten in dem Umfang, den es bräuchte.

So vermeiden Sie teure Überraschungen 

  1. Dokumentieren Sie alles.
    Selbst wenn eine Pflicht absurd klingt, im Ernstfall zählt nur, ob Sie den Nachweis erbringen können. 
  2. Machen Sie jährliche Compliance-Checks.
    Prüfen Sie einmal pro Jahr alle betrieblichen Unterweisungen, Prüfungen und Aushänge. 
  3. Holen Sie sich fachliche Unterstützung.
    Ein Gespräch mit einem spezialisierten Rechts- oder Arbeitsschutzberater ist günstiger als ein Bußgeldverfahren. 

Zitat eines Compliance-Experten:
„Viele Unternehmer glauben, dass es sie nicht trifft, weil sie nur wenige Mitarbeiter haben. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Viele Pflichten gelten schon ab dem ersten Beschäftigten und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."


BONUS 12/2025 

Wenn selbst Heizen zur Ordnungswidrigkeit wird
Wenn man heute glaubt, Ordnungswidrigkeiten seien etwas für notorische Regelbrecher, sollte man sich einmal mit dem Thema Heizen beschäftigen. Nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) dürfen private Feuerstätten nur mit genau definierten Brennstoffen betrieben werden. Zulässig ist naturbelassenes, stückiges Holz…nicht jedoch Rundholz, Wurzeln oder Baumstümpfe. Wer also denkt, Holz sei Holz und der Wald liefere Brennstoff frei Haus, irrt bereits ordnungsrechtlich. Das Problem ist nicht der böse Wille, sondern die Detailtiefe der Regulierung. Und genau so funktioniert Bürokratie heute auch für Unternehmer.

Offizielle Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/

Fun Fact
Ironischerweise existiert in Deutschland inzwischen sogar ein offizielles Gremium zum Abbau von Bürokratie, nämlich der Nationale Normenkontrollrat beim Bundeskanzleramt. Seine Aufgabe ist es, neue Gesetze auf Bürokratiekosten zu prüfen und Entlastungspotenziale aufzuzeigen.

Trotzdem steigen die Bürokratiekosten seit Jahren weiter. Bürokratie wird also nicht abgebaut, sondern professionell begleitet, dokumentiert und fortgeschrieben. Man könnte sagen, selbst der Bürokratieabbau ist bürokratisiert! Großartig oder!?

Offizielle Quelle: https://www.normenkontrollrat.bund.de


📌 Fazit:
In Deutschland ist es praktisch unmöglich, Unternehmer zu sein, ohne unbewusst Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Wer sich nicht regelmäßig informiert, läuft Gefahr, bei der nächsten Kontrolle böse überrascht zu werden.

Portrait Kay B. Rogalla

Und denken Sie daran

„Erst die Bildung über Vermögen ermöglicht die Bildung von Vermögen.“

Bis bald und beste Grüße
Kay B. Rogalla

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