Unternehmer im Gefaengnis - Haftungsrisiken vermeiden

Jeder von uns begeht Ordnungswidrigkeiten! JEDER! 

Erstaunlich, aber hier kommt der Beweis. 

Ob Unternehmer, Geschäftsführer, Freiberufler oder Selbstständiger, nahezu jeder verstößt regelmäßig gegen Vorschriften, ohne es zu wissen. Nicht, weil er kriminell wäre, sondern weil die Gesetzeslage in Deutschland so absurd komplex ist, dass man unmöglich alle Pflichten auf dem Schirm haben kann.

Wir sprechen hier nicht von großen Fehlern sondern von Pflichten, die im Alltag skurril, teils lächerlich wirken, aber juristisch verbindlich sind. Verstöße führen zu Bußgeldern, Abmahnungen oder sogar persönlicher Haftung. 

Gerade in Deutschland gibt es ein engmaschiges Netz an Vorschriften, das Unternehmer oft erst kennenlernen, wenn es zu einer Kontrolle kommt. Wer dann keine Dokumentation vorlegen kann, steht schnell mit dem Rücken zur Wand. 

 

25 skurrile Unternehmerpflichten, die fast niemand kennt 

Nr.  Pflicht / Vorschrift  Gesetz / Paragraph  Bemerkung 
1  Burnout-Präventionsgespräche (Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen)  §5 ArbSchG  Pflicht für alle Arbeitgeber, selbst mit nur 1 Mitarbeiter. 
2  Betriebsanweisung für Kaffeemaschinen  §14 BetrSichV  Gewerbliche Kaffeemaschinen gelten als Arbeitsmittel und brauchen eine schriftliche Betriebsanweisung. 
3  Gefahrstoffliste für Spülmittel  §6 GefStoffV  Selbst Spülmittel muss in einer Gefahrstoffdokumentation auftauchen. 
4  Lichtstärke am Arbeitsplatz messen  §3 ArbStättV, ASR A3.4  Je nach Tätigkeit gelten vorgeschriebene Lux-Werte, auch im Homeoffice. 
5  Farblich getrennte Putzlappen in Küchen  §4 LMHV  Vorschrift zur Vermeidung von Kreuzkontamination, selbst in kleinen Büroküchen. 
6  Sicherheitsunterweisung für Firmen-Fahrräder  §12 ArbSchG  Pflichtunterweisung zur sicheren Nutzung, selbst bei E-Bikes im Betrieb. 
7  Verbandbuch für jeden Arbeitsunfall  §24 SGB VII  Jeder Unfall, auch kleinste Schnittwunden, muss dokumentiert werden. 
8  Sicherheitsprüfung für Weihnachtsbeleuchtung  DGUV Vorschrift 3  Jede elektrische Deko im Betrieb ist prüfpflichtig. 
9  Trennung privater & geschäftlicher Lebensmittel  §4 LMHV  Keine privaten Lebensmittel im Kühlschrank der Betriebsküche. 
10  Unterweisung zur Scheren-Nutzung  §12 ArbSchG  Scheren im Büro gelten als Arbeitsmittel = Unterweisungspflicht. 
11  Absicherung von Aktenvernichtern  BetrSichV  Schutz vor Einzug von Kleidung oder Schmuck. 
12  Arbeitsschutz bei Topfpflanzen  §3 ArbStättV  Pflanzen dürfen keine Allergiegefahr für Mitarbeiter darstellen. 
13  Sicherheitsbeleuchtung in Büros  §3 ArbStättV  Pflicht in Flucht- und Rettungswegen, auch in kleinen Betrieben. 
14  Prüfung der Kaffeemaschine auf elektrische Sicherheit  DGUV Vorschrift 3  Jedes elektrische Gerät im Betrieb muss regelmäßig geprüft werden. 
15  Tankstellen-Brötchenverkauf nur mit Treibstoffverkauf  §6 LadSchlG  Sonntagsverkauf sonst verboten. 
16  Ladekabel-Kennzeichnungspflicht  BetrSichV  Arbeitsmittel müssen identifizierbar und geprüft sein auch Handy-Ladekabel. 
17  Fahrtenbuch für Firmenfahrräder bei steuerlicher Nutzung  §8 EStG  Wenn privat genutzt, gilt Fahrtenbuchpflicht ähnlich wie beim Firmenwagen. 
18  Betriebsratswahl schon ab 5 Mitarbeitern möglich  §1 BetrVG  Arbeitgeber müssen dies ermöglichen. 
19  Namensschildpflicht für Lebensmittelverkäufer  §4 LMHV  Auch bei Events, Messen, Pop-up-Ständen. 
20  Sicherheitsunterweisung für Drucker  §12 ArbSchG  Pflicht wegen Tonerstaub-Gefahr. 
21  Brandschutzordnung Aushangpflicht  DIN 14096, ArbStättV  In vielen Betrieben Pflicht auch im Einzelhandel. 
22  Obstschale nur mit Kennzeichnung  §3 LMIV  Lose Lebensmittel müssen Herkunftsangabe tragen. 
23  Gefahrstoffunterweisung für Handdesinfektionsmittel  §14 GefStoffV  Gilt wegen Alkoholgehalt als Gefahrstoff. 
24  Pflicht zur Bereitstellung von Sitzgelegenheiten  §6 ArbStättV  Auch im Einzelhandel, wenn möglich. 
25  Prüfungspflicht für Mehrfachsteckdosen  DGUV Vorschrift 3  Selbst einfache Steckdosenleisten sind prüfpflichtig. 
 Warum diese Pflichten kaum jemand kennt 

Viele dieser Vorschriften stammen aus einer Zeit, in der der Gesetzgeber nach dem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ handelte. Oft sind sie das Ergebnis von EU-Richtlinien, die in deutsches Recht übernommen wurden. Häufig sehr detailliert und mit zusätzlichen Anforderungen. 

Gerade kleinere Unternehmen haben keine eigene Rechtsabteilung und verlassen sich darauf, dass ihr Steuerberater oder die Berufsgenossenschaft sie rechtzeitig informiert. Doch das passiert selten in dem Umfang, den es bräuchte. 

 

Expertenrat: So vermeiden Sie teure Überraschungen 

  1. Dokumentieren Sie alles.
    Selbst wenn eine Pflicht absurd klingt im Ernstfall zählt nur, ob Sie den Nachweis erbringen können. 
  2. Machen Sie jährliche Compliance-Checks.
    Prüfen Sie einmal pro Jahr alle betrieblichen Unterweisungen, Prüfungen und Aushänge. 
  3. Holen Sie sich fachliche Unterstützung.
    Ein Gespräch mit einem spezialisierten Rechts- oder Arbeitsschutzberater ist günstiger als ein Bußgeldverfahren. 

 

Zitat eines Compliance-Experten:
„Viele Unternehmer glauben, dass es sie nicht trifft, weil sie nur wenige Mitarbeiter haben. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Viele Pflichten gelten schon ab dem ersten Beschäftigten und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ 


BONUS 12/2025 

Wenn selbst Heizen zur Ordnungswidrigkeit wird

Wenn man heute glaubt, Ordnungswidrigkeiten seien etwas für notorische Regelbrecher, sollte man sich einmal mit dem Thema Heizen beschäftigen. Nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) dürfen private Feuerstätten nur mit genau definierten Brennstoffen betrieben werden. Zulässig ist naturbelassenes, stückiges Holz…nicht jedoch Rundholz, Wurzeln oder Baumstümpfe. Wer also denkt, Holz sei Holz und der Wald liefere Brennstoff frei Haus, irrt bereits ordnungsrechtlich. Das Problem ist nicht der böse Wille, sondern die Detailtiefe der Regulierung. Und genau so funktioniert Bürokratie heute auch für Unternehmer.

Offizielle Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/

Fun Fact

Ironischerweise existiert in Deutschland inzwischen sogar ein offizielles Gremium zum Abbau von Bürokratie: der Nationale Normenkontrollrat beim Bundeskanzleramt. Seine Aufgabe ist es, neue Gesetze auf Bürokratiekosten zu prüfen und Entlastungspotenziale aufzuzeigen.

Das Ergebnis: Die Bürokratiekosten steigen trotzdem seit Jahren weiter. Bürokratie wird also nicht abgebaut, sondern professionell begleitet, dokumentiert und fortgeschrieben. Man könnte sagen, selbst der Bürokratieabbau ist bürokratisiert! Großartig oder!?

Offizielle Quelle: https://www.normenkontrollrat.bund.de


📌 Fazit:
In Deutschland ist es praktisch unmöglich, Unternehmer zu sein, ohne unbewusst Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Wer sich nicht regelmäßig informiert, läuft Gefahr, bei der nächsten Kontrolle böse überrascht zu werden. 


Und denke daran:

„Erst die Bildung über Vermögen ermöglicht die Bildung von Vermögen“.

Für noch bequemere Inhalte höre dir gerne meine Podcast-Folgen an:

podcast.kay-rogalla.de

Bis bald und beste Grüße

Kay B. Rogalla 


 

 

Autor: Veröffentlicht: 25. August 2025Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026

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Wer ist Kay B. Rogalla?
Jeder Unternehmer begeht Ordnungswidrigkeiten! JEDER! – Kay B. Rogalla
  • Branchenstart im Jahr 2004
  • studierter Finanzfachwirt (FH)
  • Seit 2017 Geschäftsführer eines der ältesten unabhängigen Finanzmaklervertriebe in Deutschland
  • Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes für betriebliche Leistungsoptimierung e.V.
  • Nationaler Sachbuchautor von „Die statischen Grundgesetze der Vermögensarchitektur“
  • Internationaler Co-Bestseller-Autor
  • Doppel-Awardträger in Dubai
  • 7-facher Award-Finalist
  • Finanz-Forenbetreiber mit über 100.000 Beiträgen
  • Namhafter Experte innerhalb der Finanzbranche