Wer Kapitalerträge erzielt, kann mit einem Freistellungsauftrag Steuern sparen. Doch wie funktioniert das genau?
Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Freigrenzen, welche Rolle Ihre Bank spielt und welche Aufgaben Sie als Anleger selbst übernehmen sollten.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag ist ein Formular, dass Sie bei Ihrer Bank einreichen, um Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Freibetrag steuerfrei zu erhalten.
Aktuell beträgt dieser Freibetrag 1.000 Euro pro Person. Wenn Sie verheiratet sind und den Freistellungsauftrag gemeinsam mit Ihrem Partner einreichen, erhöht sich der Betrag auf 2.000 Euro.
Das ist eine einfache Möglichkeit, um ohne Abzug von Abgeltungssteuer höhere Erträge aus Ihren Geldanlagen wie Tagesgeld, Aktien oder Fonds zu erzielen.
Für welche Anlagen gilt der Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag deckt Kapitalerträge ab, die unter die Abgeltungssteuer fallen. Das umfasst verschiedene Anlageformen:
- Zinsen aus Tagesgeldkonten, Festgeld oder Sparbüchern
- Dividenden aus Aktien
- Ausschüttungen und Gewinne aus Investmentfonds
- Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren
Kann man den Freistellungsauftrag splitten?
Ja, der Freistellungsauftrag lässt sich auf mehrere Banken aufteilen.
Sie können beispielsweise 500 Euro bei Bank A und 500 Euro bei Bank B angeben, solange die Summe aller Freistellungsaufträge die 1.000-Euro-Grenze für Einzelpersonen (oder 2.000 Euro für Ehepaare) nicht überschreitet.
Diese Flexibilität hilft Ihnen, den steuerfreien Anteil Ihrer Kapitalerträge effizient auf verschiedene Konten zu verteilen und optimal zu nutzen.
Wer überwacht die Freigrenzen?
Die Überwachung der Freigrenzen übernimmt Ihre Bank. Sie kontrolliert automatisch, ob der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist, und führt bei Überschreitung die Abgeltungssteuer auf die zusätzlichen Erträge ab.
Gleichzeitig melden die Banken Ihre genutzten Freistellungsbeträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), um zu verhindern, dass Sie bei mehreren Instituten über die Freigrenze hinaus steuerfrei bleiben.
Was passiert, wenn Sie den Freistellungsauftrag nicht voll ausschöpfen?
Sollten Sie den Freistellungsauftrag in einem Jahr nicht vollständig nutzen, entfällt der ungenutzte Betrag. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nicht möglich.
Daher ist es sinnvoll, Ihre Kapitalerträge und Freistellungsaufträge jährlich zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die Freibeträge optimal ausschöpfen.
Was bei Änderungen und Anpassungen zu beachten ist
Sie können den Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder anpassen, z. B. wenn Ihre Kapitalanlagen umgeschichtet werden oder die Erträge steigen. Beachten Sie jedoch, dass Änderungen erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung gültig sind. Eine rückwirkende Anpassung ist nicht möglich.
Die Besonderheit bei der Verlustverrechnung
Sollten Sie in einem Jahr Verluste aus Kapitalanlagen erleiden, können diese nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Bank diese Verluste erfasst hat. Zwar hat ein Freistellungsauftrag auf die Verlustverrechnung in der Regel keinen direkten Einfluss, dennoch sollten Sie Ihre Gewinne und Verluste gut planen, um Steuervorteile zu maximieren.
Den Freistellungsauftrag klug nutzen
Ein Freistellungsauftrag ist ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument, um Kapitalerträge steuerfrei zu halten. Die Banken übernehmen die Überwachung und führen bei Bedarf Abgeltungssteuer ab.
Trotzdem sollten Sie Ihre Freistellungsaufträge regelmäßig prüfen und bei mehreren Banken optimal verteilen, um den Freibetrag auszuschöpfen. Mit der richtigen Planung sparen Sie Steuern und erzielen maximale Erträge aus Ihren Geldanlagen.
Und denken Sie daran
„Erst die Bildung über Vermögen ermöglicht die Bildung von Vermögen.“
Bis bald und beste Grüße
Kay B. Rogalla
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