Rechts-New´s: Jedes KMU, das online Dienstleistungen oder Informationen anbietet, ob Online-Shop, Buchungsseite, App oder einfach nur eine Webseite, ist ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet, barrierefreie digitale Angebote zu gewährleisten. Das gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Gewerbetreibende und Betreiber digitaler Plattformen, die sich an Verbraucher richten. Deshalb sollten Sie jetzt aktiv werden, aus rechtlicher wie aus unternehmerischer Sicht. https://www.aktion-mensch.de/Industrie- und Handelskammer
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?
- Skalierbarkeit: Inhalte müssen sich auf 200 % vergrößern lassen, ohne dass Layout oder Funktionalität beeinträchtigt werden.
- Farben & Kontraste: Texte und Bedienelemente benötigen klare Kontraste, also z. B. keine graue Schrift auf schwarzem Hintergrund.
- Strukturiert: Saubere Überschriften-Hierarchien (H1–H3) erleichtern die Orientierung, besonders für Screenreader-Nutzer.
- Alt-Texte: Bilder müssen kurz und kontextbezogen beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist.
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus, nur per Tastatur, nutzbar sein.
Gesetzliche Pflicht & Risiko durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.de+8Industrie- und Handelskammer+8bfsg-testen.de+8.
- Verbindliche Standards sind unter anderem WCAG 2.0/2.1/2.2, BITV 2.0 sowie DIN EN 301 549 revier.de+13Barrierefreiheit+13https://www.aktion-mensch.de/+13.
- Bußgelder bis zu 100.000 €, Vertriebsverbote oder Zwangsmaßnahmen sind möglich, insbesondere bei fehlender Nachbesserung trotz Aufforderung durch Behörden Industrie- und Handelskammer+2initiative-barrierefreiheit.de+2.
- Zusätzlich können Mitbewerber oder Verbände Abmahnungen aussprechen und Unterlassungsklagen auf Basis des Wettbewerbsrechts (UWG) erheben doctronic.de+3initiative-barrierefreiheit.de+3bfsg-testen.de+3.
Förderchance für gemeinnützige Organisationen
Gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbHs) können über die Mikroförderung der Aktion Mensch bis zu 5.000 € Förderung für barrierefreie Webseiten erhalten:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Projektkosten (max. 5.000 €), kein Eigenanteil nötig https://www.aktion-mensch.de/+7websites-fuer-alle.de+7mein.ehrenamt24.de+7.
- Laufzeit: bis zu 1 Jahr websites-fuer-alle.de+1.
- Antragstellung erfolgt online, mit Schnell-Check zur Förderfähigkeit https://www.aktion-mensch.de/+5Vereinsticket.de+5https://www.aktion-mensch.de/+5.
- Achtung: Aufgrund hoher Nachfrage sind im aktuellen Jahr (2025) Fördermittel für Webseitenprojekte möglicherweise bereits ausgeschöpft https://www.aktion-mensch.de/+5revier.de+5mein.ehrenamt24.de+5. Dennoch lohnt sich zeitnahes Prüfen und Antragstellen.
Warum externe Experten jetzt sinnvoll sind
- KMU und gemeinnützige Träger haben oft begrenzte IT-Ressourcen. Externe Spezialisten entlasten und sorgen für eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung, die über Plugins hinausgeht.
- Wir unterstützen Sie technisch und ebenso bei der Förderantragstellung und Dokumentation, damit die Mittel sicher fließen und Sie im Abmahnfall geschützt sind.
- Der Einsatz externer Profis ist sicher und langfristig auch kosteneffizient, weil Fehler und Rückfragen vermieden werden.
Handlungsempfehlungen auf einen Blick
- Prüfen: Skalierbarkeit, Kontrast, Alt-Texte, Struktur, Tastaturzugänglichkeit.
- Förderung nutzen: Gemeinnützige nehmen die Mikroförderung wahr, am besten mit einem sehr zeitnahen Antrag.
- Rechtzeitig umsetzen: Übergangsfrist nutzen, bis 28. Juni 2025 alle Anforderungen integriert haben.
- Dokumentieren: Alle Maßnahmen schriftlich festhalten. Das ist wichtig für den Nachweis gegenüber Behörden oder im Abmahnfall.
- Auf Profis setzen: Technische Umsetzung, Förderabwicklung und rechtliche Absicherung aus einer Hand bieten Sicherheit und Entlastung.
Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht und Chance zugleich
- Für KMU ist Barrierefreiheit ab Juni 2025 verbindlich, und Abmahnungen oder Bußgelder sind keine Übertreibung.
- Gemeinnützige Organisationen können von attraktiver Förderung profitieren. So entfallen Investitionsdruck und bürokratische Hürden nahezu vollständig.
- Es braucht eine vollständige Umsetzung, sauber im Code statt nur über Plugins und begleitet durch Fachleute.
Für weitere Inhalte bequem im Podcast:
Hier alle Links
Und denken Sie daran
„Erst die Bildung über Vermögen ermöglicht die Bildung von Vermögen.“
Bis bald und beste Grüße
Kay B. Rogalla
Lieber hören als lesen?
Podcast „Deine Vermögensarchitektur Talk“
Die Themen aus dem Journal bespreche ich dort ausführlicher, mit Gästen und Beispielen aus meiner Beratung.
Passende Folge zum Beitrag Barrierefreie Websites Pflicht oder Chance So schützt du dein Business und gewinnst neue Kunden Alle Folgen ansehenÜberall verfügbar